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31 Okt 2012

Fiat Group Automobiles Germany AG: Neue Händlerverträge für Fiat, Alfa Romeo und Abarth

Gegenseitige Geschäftsbeziehung an zukünftige GVO angepasst | Vertragsangebot geht an nahezu alle derzeitigen Handelspartner

Gegenseitige Geschäftsbeziehung an zukünftige GVO angepasst
Vertragsangebot geht an nahezu alle derzeitigen Handelspartner

Die Fiat Group Automobiles Germany AG, Frankfurt, hat sich gemeinsam mit dem Verband der Fiat-Konzern-Händler und -Servicebetriebe Deutschlands e.V. auf einen neuen, einheitlichen Rahmenvertrag für Vertrieb und für Service der Marken Fiat und Fiat Professional verständigt. Für die Marken Alfa Romeo und Abarth werden die Vereinbarungen analog übernommen. Anlass für diese Maßnahme war u.a. das Inkrafttreten der neuen Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) zum 31. Mai 2013.

„Uns war es wichtig, unseren Handelspartnern langfristige Planungssicherheit zu bieten", kommentiert Martin Rada, Vorstandsvorsitzender der Fiat Group Automobiles Germany AG, diese Entscheidung. In den Gesprächen mit dem Händlerverband sei ein breiter Konsens gefunden worden, der die erfolgreiche Geschäftsbeziehung auch in Zukunft auf eine stabile Basis stelle. So wurden im neuen Vertrag sowohl die Interessen der Fiat Group Automobiles Germany AG (z.B. die Neudefinition einiger Standards) wie auch die des Händlerverbandes (z.B. kein Ausschluss des Mehrmarkenvertriebs) berücksichtigt.

Die Fiat Group Automobiles Germany AG wird das neue Vertragswerk über 90 Prozent der augenblicklichen Vertriebs- und Servicepartner im Rahmen einer Änderungsvereinbarung anbieten. Bei entsprechender Zustimmung tritt er übergangslos zum 1. Januar 2014 in Kraft, so dass eine Kündigung der bestehenden Verträge nicht notwendig ist. Die Händler- und Serviceverträge der Marken Lancia und Jeep hatte die Fiat Group Automobiles Germany AG schon zuvor auf die künftige Gesetzeslage umgestellt.


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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frankfurt, im Oktober 2012

 

Kontakt:
Claus Witzeck, Tel. 069/669 88 355, claus.witzeck@fiat.com

 

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