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24 Apr. 2020

Fiat Chrysler Automobiles nimmt Kunden Terminsorgen – auslaufende Garantien und Serviceverträge weiter gültig

Abarth, Alfa Romeo, Fiat, Fiat Professional und Jeep® verlängern Laufzeiten von Fahrzeuggarantien, Wartungs- und Serviceverträgen sowie Garantieverlängerungen bis 3. Juni 2020.  Vertragswerkstätten der FCA Marken geöffnet. 

Fiat Chrysler Automobiles nimmt Kunden Terminsorgen –  auslaufende Garantien und Serviceverträge weiter gültig

Abarth, Alfa Romeo, Fiat, Fiat Professional und Jeep® verlängern Laufzeiten von Fahrzeuggarantien, Wartungs- und Serviceverträgen sowie Garantieverlängerungen bis 3. Juni 2020.  Vertragswerkstätten der FCA Marken geöffnet. 

  

Wien, im April 2020

 

Die gesellschaftlichen Beschränkungen aufgrund der Corona-Krise haben auch Auswirkungen auf etwaige in dieser Zeit auslaufende Garantien und Serviceverträge für Automobile. Weil beispielsweise das Einhalten von eigentlich vorgeschriebenen Serviceintervallen derzeit  schwierig sein kann, kommt Fiat Chrysler Automobiles (FCA) seinen privaten und gewerblichen Kunden im gesamten EMEA-Wirtschaftsraum (Europa, Mittlerer Osten, Afrika) in diesem Punkt entgegen. So werden in Österreich alle Fahrzeuggarantien und über MOPAR® abgeschlossene Wartungs-  und Serviceverträge sowie Neuwagenanschlussgarantien, die zwischen dem 13. März und 3. Mai 2020 auslaufen, bis zum 3. Juni 2020 verlängert. Auf diese Weise muss kein Besitzer eines Fahrzeugs der Marken Abarth, Alfa Romeo, Fiat, Fiat Professional oder Jeep®  Sorge haben, aufgrund von COVID-19 diverse Fristen zu versäumen oder Ansprüche zu verlieren.

 

Um die Mobilität der Kunden auch im Falle einer Panne sicherzustellen, werden darüber hinaus die  Garantie- oder FreetoGo- Verträge bis Ende April verlängert. Sollten daher bei einem Fahrzeug Probleme auftreten steht der FCA Pannendienst jederzeit zur Verfügung. Diese Verlängerung betrifft rund 10.000 Fahrzeuge in Österreich. 

 

Nach der Lockerung der gesetzlichen Vorschriften sind die Vertragswerkstätten aller FCA-Marken natürlich bereit, um anfallende Service- oder Reparaturarbeiten durchzuführen. 

 

Selbstverständlich  sind die jeweiligen Servicepartner auch darauf sensibilisiert alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und im Kontakt mit den Kunden und ihren Fahrzeugen die entsprechenden  Verhaltensregeln einzuhalten.

 

Diese Regelung gilt bis auf Widerruf für alle Garantien und Verträge, die zwischen dem 13. März 2020, dem Beginn des „Lockdown“ in Österreich, und dem 3. Mai 2020 auslaufen. Voraussetzung hierfür ist, dass programmierte Wartungen und/oder andere benötigte Arbeiten spätestens einen Monat nach dem offiziellen Ende des „Lockdown“ durchgeführt werden oder zumindest terminiert sind.

 

Diese Regelung gilt nicht für Fahrzeuge,

- die während des „Lockdown“ weiterhin genutzt werden und deren Laufleistung die für die programmierten Wartungen vorgegebenen Kilometerstände überschreiten

- bei denen die vertraglich vereinbarte Kilometerleistung überschritten wird

- mit aktuellen technischen Problemen, die laut Betriebsanleitung das Anhalten des Fahrzeugs

  erfordern

 

In diesen Fällen ist es zur Vermeidung von Folgeschäden absolut notwendig, Wartungen und/oder Reparaturen auch während des „Lockdown“ durchführen zu lassen. Dazu stehen die Werkstätten fast aller Servicebetriebe von FCA Austria auch während der Corona-Krise zur Verfügung. In jedem Falle können sich Kunden für nähere Auskünfte an die FCA-Kundenbetreuung wenden.

 

Mopar® ist mit seiner über 80-jährigen Geschichte der Begleiter aller FCA-Kunden, mit technischen Dienstleistungen und Unterstützung für ihre Bedürfnisse hinsichtlich Leistung, Sicherheit oder Individualisierung.

 

 

Kontakt:

 

Andreas Blecha
Public Relations Manager
FCA Austria GmbH

Schönbrunner Straße 297 - 307, 1120 Wien
Tel:            01-68001 1088
E-Mail:      andreas.blecha@fcagroup.com

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